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BGH, 11.09.1979 - 5 StR 438/79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Beweisantrags auf Grund der bloßen Vermutung einer Prozessverschleppung - Unzureichende Erörterung der Verschleppungsabsicht des Verteidigers
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 11.09.1979 - 5 StR 438/79
Sie belegt aber nicht in ausreichender Weise, daß diese Verzögerung ausschließlicher Zweck des Beweisantrages gewesen ist (BGHSt 21, 118, 121).Zwar hätte sich - worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat (…a.a.O.) - eine frühere Benennung des Zeugen S. ohne Angabe der Anschrift empfohlen; doch hat das Landgericht aus diesem Versäumnis des Verteidigers nicht hergeleitet, daß er mit seinem Beweisantrag ausschließlich die Prozeßverschleppung bezweckt hat, sich insbesondere der Unmöglichkeit bewußt gewesen ist, durch die beabsichtigte Beweiserhebung eine für den Angeklagten günstige Wendung des Verfahrens herbeiführen zu können (BGHSt 21, 118, 121;… BGH GA 1968, 19).
überdies setzt die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozeßverschleppung die eigene Überzeugung des Tatrichters voraus, daß von der beabsichtigten Beweiserhebung keinerlei Ergebnis zugunsten des Angeklagten zu erwarten sei (BGHSt 21, 118, 121; BGH Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78 -).
- BGH, 22.08.1978 - 1 StR 385/78
Zulässigkeit der Ablehnung eines im Schlusswort gestellten Beweisantrages wegen …
Auszug aus BGH, 11.09.1979 - 5 StR 438/79
überdies setzt die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozeßverschleppung die eigene Überzeugung des Tatrichters voraus, daß von der beabsichtigten Beweiserhebung keinerlei Ergebnis zugunsten des Angeklagten zu erwarten sei (BGHSt 21, 118, 121; BGH Urteil vom 22. August 1978 - 1 StR 385/78 -).
- LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.
Für die innere Willensrichtung kommt es danach insbesondere darauf an, ob der Angeklagte die Tat als eigene gewollt oder ob er es allein darauf angelegt hat, eine fremde Tat (herbeizuführen) oder zu fördern (BGH, Urteil vom 05.03.1980, Az.: 5 StR 438/79, über juris, Rn. 5). - LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16
Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde
Für die innere Willensrichtung kommt es danach insbesondere darauf an, ob der Angeklagte die Tat als eigene gewollt oder ob er es allein darauf angelegt hat, eine fremde Tat (herbeizuführen) oder zu fördern (BGH, Urteil vom 05.03.1980, Az.: 5 StR 438/79, Rn. 5).